Leistungen

Bilanzen und Gewinnermittlung

Der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung zeigen das Ergebnis Ihres unternehmerischen Handelns. Sie sind die Grundlage für Gewinnbeteiligungen, Ausschüttungen und Tantiemen.

Darüber hinaus sind sie die Basis wichtiger Entscheidungen. Sie müssen vorgelegt werden, wenn z.B. Ihre Bank oder Ihre Leasinggesellschaft über Ihren Finanzierungsantrag entscheiden will. Oft sehen aber auch Kunden oder Lieferanten die Unterlagen ein, um Auskunft über Ihre Lage zu erhalten.

Ob Sie wollen oder nicht, Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Unterlagen zu erstellen. Sie sollten dies jedoch nicht als Bürde sehen, sondern als Chance. Denn wenn Ihnen der Jahresabschluss oder die Gewinnermittlung zeitnah nach Abschluss des Wirtschaftsjahres zur Verfügung steht, lassen sich nicht nur die Steuern berechnen, sondern wichtige Erkenntnisse für die Zukunft daraus ableiten.

Wir erarbeiten aus der Buchführung Ihren Jahresabschluss oder Ihre Gewinnermittlung. Dies tun wir in Abstimmung mit Ihnen und unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Wahlmöglichkeiten.

Sie können dabei auswählen welchen Auftrag Sie uns geben. Neben der einfachen Erstellung ohne Überprüfung der zu Grunde gelegten Zahlen, führen wir auf Wunsch auch Plausibilitätsprüfungen oder umfassende Prüfungshandlungen durch. In diesem Fall können Sie sicher sein, dass die Zahlen, die Sie an Banken, Geschäftspartner oder Gesellschafter geben, richtig sind.

Damit ist unsere Arbeit aber noch nicht getan. Unser Anspruch ist es, mit Ihnen stetig an der Verbesserung Ihres Unternehmens zu arbeiten. Als Ihre Rechnungswesen Abteilung besprechen wir mit Ihnen den Jahresabschluss ausführlich und anhand von Schaubildern, erst dann ist dieser Auftrag für uns erfolgreich abgeschlossen.